Allgemeine Geschäftsbedingungen der MiraNext GmbH für die Nutzung von MiraFlow (B2B)
Stand: 13.05.2026
Stand: 2026-05-13. Diese Nutzungsbedingungen regeln den Vertrag zwischen der MiraNext GmbH und Ihnen als Anwender:in bzw. Ihrer Einrichtung über die Nutzung von MiraFlow. MiraFlow wird ausschließlich gegenüber Unternehmer:innen im Sinne von § 1 KSchG / § 14 BGB angeboten.
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der MiraNext GmbH (im Folgenden „MiraNext“) und Anwender:innen, Praxen, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen (im Folgenden „Kunde“) über die Nutzung der Plattform MiraFlow.
MiraFlow wird ausschließlich an Unternehmer:innen vertrieben. Eine Nutzung durch Verbraucher:innen ist nicht vorgesehen.
Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn MiraNext ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Der Vertrag kommt durch die Registrierung in MiraFlow und die anschließende Bestätigung durch MiraNext zustande, spätestens jedoch durch die erste tatsächliche Nutzung der Plattform.
Mit der Registrierung versichert der Kunde, die für den Einsatz eines automatisierten Telefonie- bzw. Kommunikationsassistenten erforderlichen Einwilligungen und Hinweispflichten gegenüber anrufenden bzw. kontaktierenden Personen zu erfüllen.
MiraFlow ist eine cloudbasierte Anwendung, die als automatisierter Telefonie- und Kommunikationsassistent (Sprach- und Chat-Assistent) Anrufe und Konversationen für den Kunden entgegennimmt, automatisiert transkribiert und Anliegen (z. B. Terminvereinbarung, Auskunft, Weiterleitung) bearbeitet.
MiraFlow ist kein Medizinprodukt und trifft keine medizinischen, diagnostischen oder therapeutischen Entscheidungen.
Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Tarif sowie der gültigen Produktbeschreibung auf der Website der MiraNext GmbH.
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zu Folgendem:
MiraNext bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch im Basis-Tarif keine garantierte 24/7-Service-Level-Agreement (SLA).
Geplante Wartungsfenster werden vorab angekündigt; ungeplante Ausfälle werden so schnell wie technisch möglich behoben. Spezifische SLA-Zusagen können in höheren Tarifen oder in individuellen Verträgen vereinbart werden.
Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisverzeichnis. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über unseren Zahlungsdienstleister.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
MiraNext haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit folgenden Einschränkungen, soweit gesetzlich zulässig:
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden, soweit individualvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an hello@miranext.ai).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung sowie der separat abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Salzburg, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gegenüber Unternehmer:innen zulässig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese Fassung ist eine vorläufige Arbeitsversion (Stand: 2026-05-13) und wird vor Veröffentlichung finalisiert.